Landratsamt                                12.04.2001

 

Schornsteinfegerwesen

 

Unser Schreiben vom 10.04.2001

 

Sehr geehrter Herr Zehnder,

 

nach unserem Gespräch habe ich geprüft wie eine Gas-Brennwertanlage zu behandeln ist.

 

Danach steht fest, dass für Ihre Anlage keine Emissionsmessung vorgesehen ist. Dagegen ist im 2-jährigen Rhythmus eine Abgaswegeüberprüfung einschließlich 02- Messung und eine CO-Messung durchzuführen. Möglicherweise sind hier die Begriffe Emissionsmessung und CO-Messung vermischt worden.

 

Eine Rücksprache mit Herrn BSM hat ergeben, dass Ihre Anlage wie die anderen In Ihrem Ort dieses Jahr überprüft wird. Wir bitten Sie daher innerhalb von zwei Wochen mit Herrn BSM ( Tel: .../..., Fax: .../...) einen Termin zu vereinbaren, an dem die genannten Abreiten durchgeführt werden können.

 

Ihre Verpflichtung, die vorgeschriebenen Arbeiten zu zu lassen habe ich bereits erläutert, ich bitte auch zu bedenken, dass diese Arbeiten auch Ihrer eigenen Sicherheit dienen. Dadurch wird sichergestellt , dass die Anlage keine Mängel aufweist, die zu einer Gefährdung führen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

HvOA

 

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