Landratsamt 12.04.2001
Schornsteinfegerwesen
Unser
Schreiben vom 10.04.2001
Sehr
geehrter Herr Zehnder,
nach unserem
Gespräch habe ich geprüft wie eine Gas-Brennwertanlage zu behandeln ist.
Danach steht
fest, dass für Ihre Anlage keine Emissionsmessung vorgesehen ist. Dagegen ist
im 2-jährigen Rhythmus eine Abgaswegeüberprüfung einschließlich 02- Messung und
eine CO-Messung durchzuführen. Möglicherweise sind hier die Begriffe
Emissionsmessung und CO-Messung vermischt worden.
Eine
Rücksprache mit Herrn BSM hat ergeben, dass Ihre Anlage wie die anderen In
Ihrem Ort dieses Jahr überprüft wird. Wir bitten Sie daher innerhalb von zwei
Wochen mit Herrn BSM ( Tel: .../..., Fax: .../...) einen Termin zu vereinbaren,
an dem die genannten Abreiten durchgeführt werden können.
Ihre
Verpflichtung, die vorgeschriebenen Arbeiten zu zu lassen habe ich bereits
erläutert, ich bitte auch zu bedenken, dass diese Arbeiten auch Ihrer eigenen
Sicherheit dienen. Dadurch wird sichergestellt , dass die Anlage keine Mängel
aufweist, die zu einer Gefährdung führen können.
Mit
freundlichen Grüßen
HvOA