Sehr geehrter HvOA,
bitte
nennen Sie mir eine Bezugsquelle, wonach ich zweifelsfrei erkennen kann, das
ich verpflichtet bin, die von Herrn BSM geforderten Arbeiten, an meiner
Gasbrennwertanlage zuzulassen.
Des
weiteren benötige ich noch eine Bestätigung, das Herr BSM die entsprechende
Konzession hat, um Arbeiten an einer „nefit turbo 19“ auszuführen. Wie ich Ihnen
schon mitgeteilt habe, verfügt diese Anlage nicht über eine frei zugängliche
Messöffnung.
Ihre
Bedenken bezüglich meiner eigenen Sicherheit kann ich zerstreuen. Die Anlage
wurde am 02.03.2001 von einer konzessionierten Fachfirma überprüft und weist
keine Mängel auf.
Mit
freundlichen Grüßen
R.
Zehnder