An das Landratsamt                                                                              17.12.2001

 

 

Sehr geehrter HvOA,

 

 

in der Stellungnahme vom Wirtschaftsministerium wird bestätigt dass ein Gasbrennwertgerät in der KÜO des Landes Baden-Württemberg nicht aufgeführt ist. Die Darstellung, dass es sich dabei dennoch um eine zu überprüfende Anlage handelt, halte ich für äußerst gewagt.

 

 

Im übertragenen Sinn versteh ich das so:

 

„Danach betreiben Sie ein Benzinkatalysatorkraftfahrzeug.......

Benzinkatalysatorkraftfahrzeuge bestehen in der Regel aus einem Motor ohne Strömungssicherung und ausgelegt für Abgasabführung mit Überdruck und der dazu notwendigen Abgasleitungen. Diese fallen unter §....... Es ist nicht notwendig, das Wort „Katalysator“ ..... besonders aufzuführen, da es sich dabei nur um eine besondere Art eines Kraftfahrzeugs handelt. Der Verordnungsgeber wollte damit alle Kraftfahrzeuge erfassen, unabhängig von ihrer Bauart.“

 

In der Hoffnung, dass diese Angelegenheit nun endgültig geklärt ist, wünsche ich Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

R. Zehnder

 

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