Sehr geehrter HvOA,
in
der Stellungnahme vom Wirtschaftsministerium wird bestätigt dass ein
Gasbrennwertgerät in der KÜO des Landes Baden-Württemberg nicht aufgeführt ist.
Die Darstellung, dass es sich dabei dennoch um eine zu überprüfende Anlage
handelt, halte ich für äußerst gewagt.
Im
übertragenen Sinn versteh ich das so:
„Danach
betreiben Sie ein Benzinkatalysatorkraftfahrzeug.......
Benzinkatalysatorkraftfahrzeuge
bestehen in der Regel aus einem Motor ohne Strömungssicherung und ausgelegt für
Abgasabführung mit Überdruck und der dazu notwendigen Abgasleitungen. Diese
fallen unter §....... Es ist nicht notwendig, das Wort „Katalysator“ .....
besonders aufzuführen, da es sich dabei nur um eine besondere Art eines
Kraftfahrzeugs handelt. Der Verordnungsgeber wollte damit alle Kraftfahrzeuge
erfassen, unabhängig von ihrer Bauart.“
In
der Hoffnung, dass diese Angelegenheit nun endgültig geklärt ist, wünsche ich
Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit
freundlichen Grüßen
R.
Zehnder