Heftiger Ärger mit Kaminfeger

 

Robert Zehnder wehrt sich gegen Überprüfungen an seiner Anlage und sieht das Recht auf seiner Seite

 

 

Tennenbronn (mm) Der Kaminfeger ist für viele Leute ein Symbol für das Glück. Für den Tennenbronner Robert Zehnder trifft das allerdings nicht zu. Er fühlt sich fast schon bedrängt vom schwarzen Mann. Der möchte nämlich seit längerer Zeit eine Abgaswegeüberprüfung samt Kohlenmonoxid-Messung an seinem modernen Gas-Brennwertgerät durchführen. Robert Zehnder bezweifelt jedoch die rechtliche Handhabe dafür. Er möchte die Messung nur zulassen, wenn ihm dafür die gesetzliche Grundlage vorgelegt wird. Zwischen dem Hausbesitzer, dem Kaminfeger und dem Landratsamt schwelgt ein Streit. Zuerst wollte der Kaminfeger beim Haus von Robert Zehnder eine Emissionsmessung machen. Nach mehreren erfolglosen Terminvereinbarungen mit Robert Zehnder hat der Kaminfeger den Fall an das Landratsamt weiter geleitet.

 

 Das Ordnungsamt drohte mit einem Bußgeldverfahren, wenn die Emissionsmessung weiter verweigert werde. Doch das Bundesimmissionsgesetz schließt Brennwertanlagen von diesen Überprüfungen aus, dies schrieb der Tennenbronner dann auch der Behörde. Abgeschlossen ist der Fall deshalb aber nicht. Rund vier Wochen später flatterte Robert Zehnder wieder Post ins Haus. Darin schrieb das Ordnungsamt von einer Begriffsverwechslung. Die Emissionsmessung nach dem Bundesgesetz sei freilich nicht nötig, wohl aber eine Abgaswege-Überprüfung einschließlich einer Kohlenmonoxid Messung nach der Kehr- und Überprüfungsverordnung des Landes. „Das kam mir dann komisch vor und ich machte mich schlau“, so Robert Zehnder.

 

Er besorgte sich die Kehr- und Überprüfungsverordnung. Darin fand er zwar bei den Öl-Anlagen ein Öl-Brennwertgerät, unter den mit Gas betriebenen Feuerstätten fehlt der Begriff Brennwertgerät jedoch gänzlich. Deshalb glaubt Robert Zehnder auch, dass dieses Gerät nicht überprüfungspflichtig ist und die ständigen Wartungen auch ausreichen. Anders sieht dies das Landratsamt, das auch das Wirtschaftsministerium in Stuttgart in die Sache involvierte. Das Amt zählt im Gegensatz zu Robert Zehnder das Gas-Brennwertgerät zu den aufgelisteten Gasfeuerstätten ohne Strömungssicherung mit Überdruck. Deshalb sei die Überprüfung alle zwei Jahre notwendig.

 

„Ich gebe zu, das Beamtenchinesisch kann den Eindruck erwecken, dass Gas-Brennwertanlagen nicht dazu zählen, weil sie nicht gesondert aufgeführt sind“, sagt Wolfgang Stehmer vom Wirtschaftsministerium auf Anfrage. Er ist der Referent im Handwerksreferat und zuständig für das Schornsteinfegerwesen. Doch ein Gas-Brennwertgerät sei zweifelsfrei der genannten Kategorie von Feuerungsstätten zuzuordnen. „Es gibt überhaupt keine Feuerungsanlagen für Zentralheizungen, die komplett von allem ausgenommen sind“, sagt er. Das Gas-Brennwertgerät sei deshalb nicht explizit aufgeführt, weil es ohnehin zu den Feuerungsstätten mit dem höchsten Überprüfungsabstand von zwei Jahren zähle. Anders sei das beim Öl. Wäre das Öl-Brennwertgerät nicht gesondert gelistet, würde es zu einer anderen Kategorie zählen, in der öfters als einmal jährlich überprüft werden müsse. „Die gesonderte Aufführung kommt hier den Besitzern solcher Anlagen zugute“, so Harald Stehmer.

 

Die Prüfungen durch den Schornsteinfeger seien wichtig, die Kosten dafür seien in der Sicherheit gut angelegt, so der Referent. Robert Zehnder möchte diese Sicherheitsüberprüfungen lieber den Heizungsfachmann machen lassen. Doch das geht laut Harald Stehmer nicht: „Dafür sind die nicht ausgebildet, der Bäcker darf auch keine Wurst machen“, sagt er. Dass die Überprüfungen nötig seien, bestätige ein Gutachten, das vom Ministerium in Auftrag gegeben worden sei. „Wenn jemand wissenschaftlich untermauern kann, dass diese Messungen nicht oder in noch größeren Abständen ausreichen, dann können wir darüber reden“, sagt Wolfgang Stehmer. In allen anderen Fällen sei die Sache klar, so auch mit dem Gerät in Tennenbronn: „Da nützt auch eine Klage nichts“, so Wolfgang Stehmer.

 

Robert Zehnder überzeugt die Erklärung von Wolfgang Stehmer nicht und er sagt deutlich: „Hier geht es ums Recht.“ Und das sieht er auf seiner Seite. Für ihn sei die Verordnung des Landes nicht chinesisch, sondern deutsch. Und da stehe eben nichts von einem Gas-Brennwertgerät. Nicht umsonst seien diese Geräte aus der Bundesverordnung heraus genommen worden. Und in den ersten Jahren des Betriebs der Anlage habe der Kaminfeger es ja auch eingesehen, dass es nichts zu messen gebe. Nach der Neuordnung der Kehrbezirke ging die Sache wieder von vorne los.

 

Robert Zehnder ist nicht allein mit der Kaminfeger-Skepsis. Dies bestätigt auch der Referent im Wirtschaftsministerium. Im Internet finden sich ebenfalls mehrere Seiten von Leuten, die sich vom Kaminfeger abgezockt fühlen. Robert Zehnder hat seinen gesamten Schriftverkehr unter www.zerote.de ins Netz gestellt und andere Skeptiker haben ihre Seiten bereits mit dem Auftritt des Tennenbronners verlinkt. „Gesetze müssen klar und deutlich sein“, so Robert Zehnder.

 

 

 

 

Robert Zehnder in Tennenbronn liegt im Clinch mit Kaminfeger und Landratsamt. Seine Gas-Brennwertanlage bedarf laut seiner Interpretation der Kehr- und Überprüfungsverordnung des Landes nicht der Kontrolle durch den schwarzen Mann. Seinen Schriftverkehr über den Streit hat er ins Internet gestellt. Bild: Moosmann

 

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