Der Ärger mit dem Kaminfeger geht weiter

 

Robert Zehnder bekam gleich drei Briefe vom Landratsamt – Innung für Sanitär- und Heizungstechnik meldet sich auch

 

 

Tennenbronn (mm) Der Streit um die Sicherheitsüberprüfung des Gas-Brennwertgerätes durch den Kaminfeger im Haus von Robert Zehnder geht weiter. Der Tennenbronner Hausbesitzer bekam nun gleich drei Briefe vom Landratsamt. Darin wird ihm eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und in einem Bescheid eine neue Frist gesetzt. Die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik meldete sich auch, wehrt sich nun gegen Aussagen von Wolfgang Stehmer vom Wirtschaftsministerium.

 

Wie bereits berichtet, sieht der Tennenbronner Hausbesitzer keine rechtliche Veranlassung dazu, dass der Kaminfeger an seinem Gas-Brennwertgerät eine Abgaswegeüberprüfung samt Kohlenmonoxid-Messung machen muss. In der Kehr- und Überprüfungsverordnung findet er seine Anlage nämlich nicht in der Liste der zu überprüfenden Geräte. Überprüfen lassen möchte er erst, wenn ihm der rechtliche Nachweis erbracht wird. Die unterschiedlichen Meinungen zwischen Hausbesitzer, Kaminfeger und Landratsamt beschäftigte wie berichtet auch schon das Wirtschaftsministerium. Der Referent im Handwerksreferat Wolfgang Stehmer stellt sich auf die Seite des Amtes und sagt, dass ein Gas-Brennwertgerät überprüfungspflichtig ist.

 

Nun bekam Robert Zehnder eine Anhörung zu einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit. Er habe am 4. Februar dem Schornsteinfeger das Betreten nicht gestattet, schreibt das Amt und nennt Zeugen. Dabei weiß Robert Zehnder genau, dass an diesem Tag immer jemand Zuhause war und kein Kaminfeger geklingelt hat. In einem weiteren Schreiben bekam er den Bescheid, dass er spätestens bis zum 8. März dem Schornsteinfeger die Überprüfung ermöglichen muss. Sollte dies nicht geschehen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 255 EURO angedroht. 50 Euro waren gleich für diesen Bescheid als Verwaltungsgebühr fällig. „Wir machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass Zwangsgelder wiederholt und mit steigender Höhe festgesetzt werden können, um eine Maßnahme durchzusetzen“, schreibt das Amt Klartext.

 

Robert Zehnder hat wiederum die gesamte Post unter www.zerote.de auf seine Homepage gestellt.

 

Gemeldet hat sich auf unsere Berichtererstattung über den Disput um die Messung auch die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik. In einer Pressemitteilung heißt es: „Mehr als nur ein Stirnrunzeln löste der Bericht im Südkurier bei den Handwerkern der Region aus.“ Gestoßen haben sie sich an einem Zitat von Wolfgang Stehmer im Wirtschaftsministerium. Der sagte im Gespräch mit dem SÜDKURIER, dass die Heizungsfachleute nicht für solch Sicherheitsüberprüfungen ausgebildet seien.

 

 „Solche Aussagen können und werden wir nicht stehen lassen“, erklärte Bernd John, Obermeister der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Schwarzwald-Baar in der Pressemitteilung.

 

Die Aussage habe in der Branche Ärger und Verwunderung hervorgerufen. Schließlich beschäftigen sich Heizungsbauer mit dem Einbau und der Einstellung der Heizungsanlagen. Fachlich sind unsere Handwerker dafür ausgebildet, nur dürfen sie die Prüfung rein rechtlich nicht durchführen, so die Innung in ihrem Statement.

 

Die Innung schreibt weiter: Nach den geltenden gesetzlichen Verordnungen liegt die Überwachung der Heizanlagen bei den Schornsteinfegern. Der Einbau, die Pflege und die Wartung der Heizung werde allerdings vom Heizungsfachmann geleistet. Der schwarze Mann überprüfe bei den Heizungsanlagen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, wird Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg zitiert.

 

Von dem Tennenbronner Disput will die Innung nichts wissen: In der Erklärung heißt es: Mit dem Streitpunkt, ob der Schornsteinfeger an modernen Gas-Brennwertgeräten Messungen durchführen darf oder nicht, haben die Heizungsbauer nichts zu tun. Durch Ausbildung und vielfältige Schulungen seien sie jedoch in der Lage, jede Heizung ob modern oder alt, zu warten und zu überprüfen. Wer die amtliche Überprüfung vollziehe, dies sei Sache der Aufsichtsbehörde – in diesem Fall des Landratsamtes.

 

 

 

Noch nicht saubergebürstet ist der Streit zwischen einem Tennenbronner Bürger und dem Landratsamt über die Sicherheitsüberprüfungen an seinem Gas-Brennwertgerät.

 

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