Robert Zehnder bekam gleich drei Briefe vom Landratsamt – Innung für Sanitär- und Heizungstechnik meldet sich auch
Tennenbronn
(mm) Der Streit um die Sicherheitsüberprüfung des Gas-Brennwertgerätes durch
den Kaminfeger im Haus von Robert Zehnder geht weiter. Der Tennenbronner
Hausbesitzer bekam nun gleich drei Briefe vom Landratsamt. Darin wird ihm eine
Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und in einem Bescheid eine neue Frist gesetzt.
Die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik meldete sich auch, wehrt sich nun
gegen Aussagen von Wolfgang Stehmer vom Wirtschaftsministerium.
Wie
bereits berichtet, sieht der Tennenbronner Hausbesitzer keine rechtliche
Veranlassung dazu, dass der Kaminfeger an seinem Gas-Brennwertgerät eine
Abgaswegeüberprüfung samt Kohlenmonoxid-Messung machen muss. In der Kehr- und
Überprüfungsverordnung findet er seine Anlage nämlich nicht in der Liste der zu
überprüfenden Geräte. Überprüfen lassen möchte er erst, wenn ihm der rechtliche
Nachweis erbracht wird. Die unterschiedlichen Meinungen zwischen Hausbesitzer,
Kaminfeger und Landratsamt beschäftigte wie berichtet auch schon das
Wirtschaftsministerium. Der Referent im Handwerksreferat Wolfgang Stehmer
stellt sich auf die Seite des Amtes und sagt, dass ein Gas-Brennwertgerät
überprüfungspflichtig ist.
Nun
bekam Robert Zehnder eine Anhörung zu einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit.
Er habe am 4. Februar dem Schornsteinfeger das Betreten nicht gestattet,
schreibt das Amt und nennt Zeugen. Dabei weiß Robert Zehnder genau, dass an
diesem Tag immer jemand Zuhause war und kein Kaminfeger geklingelt hat. In
einem weiteren Schreiben bekam er den Bescheid, dass er spätestens bis zum 8.
März dem Schornsteinfeger die Überprüfung ermöglichen muss. Sollte dies nicht
geschehen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 255 EURO angedroht. 50 Euro waren
gleich für diesen Bescheid als Verwaltungsgebühr fällig. „Wir machen
vorsorglich darauf aufmerksam, dass Zwangsgelder wiederholt und mit steigender
Höhe festgesetzt werden können, um eine Maßnahme durchzusetzen“, schreibt das
Amt Klartext.
Robert
Zehnder hat wiederum die gesamte Post unter www.zerote.de
auf seine Homepage gestellt.
Gemeldet
hat sich auf unsere Berichtererstattung über den Disput um die Messung auch die
Innung für Sanitär- und Heizungstechnik. In einer Pressemitteilung heißt es:
„Mehr als nur ein Stirnrunzeln löste der Bericht im Südkurier bei den
Handwerkern der Region aus.“ Gestoßen haben sie sich an einem Zitat von
Wolfgang Stehmer im Wirtschaftsministerium. Der sagte im Gespräch mit dem
SÜDKURIER, dass die Heizungsfachleute nicht für solch Sicherheitsüberprüfungen
ausgebildet seien.
„Solche Aussagen können und werden wir nicht
stehen lassen“, erklärte Bernd John, Obermeister der Innung für Sanitär- und
Heizungstechnik Schwarzwald-Baar in der Pressemitteilung.
Die
Aussage habe in der Branche Ärger und Verwunderung hervorgerufen. Schließlich
beschäftigen sich Heizungsbauer mit dem Einbau und der Einstellung der
Heizungsanlagen. Fachlich sind unsere Handwerker dafür ausgebildet, nur dürfen
sie die Prüfung rein rechtlich nicht durchführen, so die Innung in ihrem
Statement.
Die
Innung schreibt weiter: Nach den geltenden gesetzlichen Verordnungen liegt die
Überwachung der Heizanlagen bei den Schornsteinfegern. Der Einbau, die Pflege
und die Wartung der Heizung werde allerdings vom Heizungsfachmann geleistet.
Der schwarze Mann überprüfe bei den Heizungsanlagen, ob die gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten werden, wird Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär
Heizung Klima Baden-Württemberg zitiert.
Von
dem Tennenbronner Disput will die Innung nichts wissen: In der Erklärung heißt
es: Mit dem Streitpunkt, ob der Schornsteinfeger an modernen
Gas-Brennwertgeräten Messungen durchführen darf oder nicht, haben die
Heizungsbauer nichts zu tun. Durch Ausbildung und vielfältige Schulungen seien
sie jedoch in der Lage, jede Heizung ob modern oder alt, zu warten und zu
überprüfen. Wer die amtliche Überprüfung vollziehe, dies sei Sache der
Aufsichtsbehörde – in diesem Fall des Landratsamtes.
Noch nicht saubergebürstet ist der Streit zwischen einem Tennenbronner Bürger und dem Landratsamt über die Sicherheitsüberprüfungen an seinem Gas-Brennwertgerät.