05.07.2002
Sehr
geehrter HvOA,
am 14.02.2002 erhielt ich
einen rechtswidrigen Gebührenbescheid. AZ.:XXX.XXX.XX vom 8.2.2002.
Mit
Schreiben vom 12.03.2002 nahm ich den Rechtsbehelf des Widerspruchs in
Anspruch. Den Empfang des begründeten und fristgerecht eingereichten
Widerspruchs, haben Sie mir mit Fax vom 12.03.2002 bestätigt. Die rechtswidrige
Gebühr „Gebühr für die Verwaltungsgebühr“ wurde unter Vorbehalt am
14.03.2002 fristgerecht an die Kreiskasse überwiesen.
Eine
Rechtsgrundlage für eine Gebühr (Bezeichnung der Gebühr: Gebühr für die
Verwaltungsgebühr) gibt es nicht und wurde deshalb logischerweise auch im
Gebührenbescheid nicht aufgeführt.
Da
auf meinen berechtigten und begründeten Widerspruch vom 13.02.2002, Ihrerseits
bis heute nicht reagiert wurde, ist die Rückzahlung fällig. Bitte überweisen
Sie unverzüglich den Betrag von 60 Euro auf folgendes Konto. Konto
Nr.: YYYYYYY BLZ XXX XXX XX
In
dem Betrag von 60 Euro sind die bis jetzt angefallenen Zinsen 1 Euro (6% p.a.),
2 Euro Buchungsgebühren, eine Aufwandsentschädigung von 7 Euro und die
rechtswidrige Gebühr „Gebühr für die Verwaltungsgebühr“ von 50 Euro
enthalten.
Für
Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen
R.
Zehnder
Bitte
bestätigen Sie mir den Empfang, dieses Schreibens, per Fax.