Landratsamt RW                                                                                     

05.07.2002

                            

Sehr geehrter HvOA,

 

 am 14.02.2002 erhielt ich einen rechtswidrigen Gebührenbescheid. AZ.:XXX.XXX.XX vom 8.2.2002.

 

Mit Schreiben vom 12.03.2002 nahm ich den Rechtsbehelf des Widerspruchs in Anspruch. Den Empfang des begründeten und fristgerecht eingereichten Widerspruchs, haben Sie mir mit Fax vom 12.03.2002 bestätigt. Die rechtswidrige Gebühr „Gebühr für die Verwaltungsgebühr“ wurde unter Vorbehalt am 14.03.2002 fristgerecht an die Kreiskasse überwiesen.

 

Eine Rechtsgrundlage für eine Gebühr (Bezeichnung der Gebühr: Gebühr für die Verwaltungsgebühr) gibt es nicht und wurde deshalb logischerweise auch im Gebührenbescheid nicht aufgeführt.

 

Da auf meinen berechtigten und begründeten Widerspruch vom 13.02.2002, Ihrerseits bis heute nicht reagiert wurde, ist die Rückzahlung fällig. Bitte überweisen Sie unverzüglich den Betrag von 60 Euro auf folgendes Konto.  Konto Nr.: YYYYYYY  BLZ  XXX XXX XX

 

In dem Betrag von 60 Euro sind die bis jetzt angefallenen Zinsen 1 Euro (6% p.a.), 2 Euro Buchungsgebühren, eine Aufwandsentschädigung von 7 Euro und die rechtswidrige Gebühr „Gebühr für die Verwaltungsgebühr“ von 50 Euro enthalten.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Zehnder     

 

Bitte bestätigen Sie mir den Empfang, dieses Schreibens, per Fax.

 

Zur Homepage