Landratsamt Rottweil

 

Herrn                                                         Ordnungsamt

Robert Zehnder                                          HvOA                           

 

                                                                  08.07.2002

 

Schornsteinfegerwesen

 

Ihr Fax vom 05.07.02

 

 

Sehr geehrter Herr Zehnder,

 

der Gebührenbescheid bezieht sich auf unsere Entscheidung vom 07.02.02, wurde ihnen

mit dieser zugestellt und dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt.

 

Im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.06.02, Az.: XX-

1548.1 wird die Gebühr, wie unsere gesamte Verfügung vom 07.02.02 in vollem Umfang bestätigt.

 

Ihre Forderung entbehrt damit jeder Grundlage.

 

Im Hinblick darauf, dass Sie mittlerweile vom Bezirksschornsteinfegermeister, dem Landratsamt, dem Wirtschaftsministerium und dem Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt bekamen, dass Ihre Heizungsanlage überprüft werden muss empfehlen wir Ihnen jetzt einen Termin mit Herrn BSM zu vereinbaren, damit die vorgeschriebenen Arbeiten ausgeführt werden können.

 

Sie ersparen sich damit viel Aufwand und ganz erhebliche Kosten, die sonst durch die

Zwangsgelder, die wir in Kürze festsetzten und ggf. auch beitreiben werden, anfallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

HvOA

 

Zur Homepage