Landratsamt
Rottweil
Herrn Ordnungsamt
Robert
Zehnder HvOA
08.07.2002
Schornsteinfegerwesen
Ihr Fax vom
05.07.02
Sehr
geehrter Herr Zehnder,
der
Gebührenbescheid bezieht sich auf unsere Entscheidung vom 07.02.02, wurde ihnen
mit dieser
zugestellt und dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt.
Im Widerspruchsbescheid
des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.06.02, Az.: XX-
1548.1 wird
die Gebühr, wie unsere gesamte Verfügung vom 07.02.02 in vollem Umfang bestätigt.
Ihre
Forderung entbehrt damit jeder Grundlage.
Im Hinblick
darauf, dass Sie mittlerweile vom Bezirksschornsteinfegermeister, dem Landratsamt,
dem Wirtschaftsministerium und dem Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt bekamen,
dass Ihre Heizungsanlage überprüft werden muss empfehlen wir Ihnen jetzt einen
Termin mit Herrn BSM zu vereinbaren, damit die vorgeschriebenen Arbeiten ausgeführt
werden können.
Sie ersparen
sich damit viel Aufwand und ganz erhebliche Kosten, die sonst durch die
Zwangsgelder,
die wir in Kürze festsetzten und ggf. auch beitreiben werden, anfallen.
Mit
freundlichen Grüßen
HvOA