15.12.2002
Herr
BSM,
bei
Ihrer ersten Kamin-Kehrung am 14.02.2000 in meinem Haus 78144 Tennenbronn am Kapfwald
2, haben Sie eine Gebühr erhoben, die um 23% höher war als die Ihres Vorgängers
VBSM.
Als
ich Sie am Abend des 14.02.2000 anrief, erklärten Sie mir, dass es eine
Neufestsetzung der Gebühren gab und dass Sie keinerlei Einfluss auf diese
Gebühren hätten und Sie diese Gebühren auch so erheben müssten.
Auf
meine Frage wer die Gebühren festsetzt, antworteten Sie: „Herr Döring, -und
wenn ich mich beschweren wolle, so sollte ich dies bei HvOA Landratsamt
Rottweil tun, er wäre hierfür zuständig.“
Vorgestern
bekam ich nun zum ersten mal eine aufgeschlüsselte Rechnung (ReNr:YYY.2002) von
Ihnen.
Daraus
entsteht der Verdacht, dass Sie am 14.02.2000 nicht die Wahrheit sagten.
Bei
den nächsten Kamin-Kehrungen am 28.11.2000, 25.11.2001 und 10.03.2001 haben
Sie, bzw. eine in Ihrem Namen handelnde Person, wiederholt und mit aller
Wahrscheinlichkeit auch vorsätzlich, gegen das Schornsteinfegergesetz §25(1)
verstoßen.
Da
laut Ihrer Aussage, Herr Döring (ich gehe mal davon aus, dass es sich um Herrn
Dr. Walter Döring Wirtschaftsminister des Landes Baden Württemberg handelt) die
von Ihnen ausgestellten Gebühren festgesetzt haben soll, nehme ich an, dass
Herr Dr. Walter Döring Kenntnis davon hatte, dass Sie zu hohe Gebühren erhoben
hatten.
Bezüglich
dieser Angelegenheit erwarte ich von Ihnen bis spätestens Donnerstag den
19.12.2002, 19:20 Uhr eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.
Um
meiner Forderung (Stellungnahme) Nachdruck zu verleihen, sei noch erwähnt, dass
mir weitere Belege aus Ihrem Kehrbezirk vorliegen, denen zufolge, wenn man mal
davon ausgeht, dass - Grundwert mit Arbeiten am Schornstein GG1 und
Wegepauschale pro Wohnung / Gebäude WP - gleich sind, es in Tennenbronn
Wohnhäuser mit einer Stockwerkzahl gibt, wie ich sie noch nie gesehen habe.