Landratsamt Rottweil

 

Herrn                                            Ordnungsamt

Robert Zehnder

Am Kapfwald 2

 

78144 Tennebronn               07.05.2003

 

 

Schornsteinfegerwesen

 

Sehr geehrter Herr Zehnder,

 

nachdem Ihre Klage gegen unseren Bescheid vom 07.02.2002 seit Juli letzten Jahres beim Verwaltungsgericht Freiburg anhängig ist stellt sich die Frage, ob in der langen Zeit, in der Ihre Anlage nicht vom Kaminfeger überprüft werden konnte eine Gefährdung durch etwaige Mängel entstanden ist.

 

Das könnte dann der Fall sein, wenn keine Wartung durch entsprechende Fachleute erfolgt ist.

In diesem Fall müsste die Überprüfung Ihrer Heizungsanlage durch den Kaminfeger noch vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts durchgesetzt werden.

Bei einer regelmäßigen Wartung der Anlage kann hingegen bis zu Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgewartet werden.

 

Wir bitten Sie daher uns Nachweise über die Wartung durch eine Fachfirma für die Zeit ab dem 01.01.2001 vorzulegen.

 

Sollten keine Nachweise vorgelegt werden müssten wir davon ausgehen, dass wegen nicht erfolgter Wartung eine erhebliche Gefahr von der Anlage ausgeht, wir müssten dann die sofortige Vollziehung unseres Bescheids anordnen. Die hätte zur Folge, dass die Überprüfung Ihrer Heizungsanlage durchgesetzt werden könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

HvOA

Zur Homepage