Landratsamt
Rottweil
Herrn Ordnungsamt
Robert
Zehnder
Am Kapfwald
2
78144
Tennebronn 07.05.2003
Schornsteinfegerwesen
Sehr
geehrter Herr Zehnder,
nachdem Ihre
Klage gegen unseren Bescheid vom 07.02.2002 seit Juli letzten Jahres beim
Verwaltungsgericht Freiburg anhängig ist stellt sich die Frage, ob in der
langen Zeit, in der Ihre Anlage nicht vom Kaminfeger überprüft werden konnte
eine Gefährdung durch etwaige Mängel entstanden ist.
Das könnte
dann der Fall sein, wenn keine Wartung durch entsprechende Fachleute erfolgt
ist.
In diesem
Fall müsste die Überprüfung Ihrer Heizungsanlage durch den Kaminfeger noch vor
der Entscheidung des Verwaltungsgerichts durchgesetzt werden.
Bei einer
regelmäßigen Wartung der Anlage kann hingegen bis zu Entscheidung des
Verwaltungsgerichts abgewartet werden.
Wir bitten
Sie daher uns Nachweise über die Wartung durch eine Fachfirma für die Zeit ab
dem 01.01.2001 vorzulegen.
Sollten
keine Nachweise vorgelegt werden müssten wir davon ausgehen, dass wegen nicht
erfolgter Wartung eine erhebliche Gefahr von der Anlage ausgeht, wir müssten
dann die sofortige Vollziehung unseres Bescheids anordnen. Die hätte zur Folge,
dass die Überprüfung Ihrer Heizungsanlage durchgesetzt werden könnte.
Mit
freundlichen Grüßen
HvOA