Durch die in Baden-Württemberg im Jahre 1973 wirksam gewordene Verwaltungs- und Gebietsreform gab Tennenbronn den Landkreis Villingen-Schwenningen ab und übernahm den Landkreis Rottweil. Dadurch kam der Landkreis Rottweil automatisch zu dem Regierungsbezirk Freiburg, dem Tennenbronn damals angehörte.